für glaubhaft. Sie zeichnen sich durch Konstanz, Detailgenauigkeit und qualitativen Detailreichtum aus, sind frei von Widersprüchen und geprägt von persönlichen Eindrücken. Lediglich betreffend die Frage nach den Abständen kann – aus den erwähnten Gründen – nicht auf die Angaben der Zeugin abgestellt werden. Die Einwände der Verteidigung vermögen weder an der Glaubwürdigkeit von I.________ noch an der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen zu rütteln. 9.2.3 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde unmittelbar nach dem fraglichen Vorfall angehalten und auf dem Polizeiposten in P.________ einvernommen (pag.