Dass es der Zeugin schwierig gefallen ist, die gefahrenen Geschwindigkeiten zu schätzen zeigt auch, dass sie beide Male explizit beifügte, dass die Geschwindigkeit vielleicht auch etwas tiefer bzw. höher sein könne. Indes wäre eine Verkürzung der Distanz, selbst wenn man der Unsicherheit Rechnung trüge und annähme, dass der Lastwagen mit 90 km/h verkehrt wäre und die Zeugin ihrerseits mit bloss 110 km/h, durch das blosse Vom- Gas-Gehen ohne gleichzeitigen Bremsvorgang nicht möglich, da sich dadurch die Geschwindigkeit nur langsam abbaut.