habe Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass der Verteidigung insofern zuzustimmen ist, dass unter der Prämisse, dass der Lastwagen 80 km/h fuhr und die Zeugin 120 km/h, es (aus physikalischen Gründen) nicht möglich wäre, dass sich der genannte Abstand verkleinern würde. Allerdings sind die von I.________ angegebenen Geschwindigkeiten wie auch die Distanzangaben keine exakten Werte, sondern beruhen lediglich auf Schätzungen: Betreffend die eigene Geschwindigkeit gab sie an, dass sie mit ca. 120 km/h verkehrt sei, «[v]ielleicht auch etwas weniger» (pag. 16 Frage 15); der Lastwagen sei mit ca. 80 km/h gefahren, «[v]ielleicht auch etwas schneller» (pag. 16 Frage 16).