93 Z 3 ff. betreffend den Abstand beim Fahrstreifenwechsel). Die Schilderung des Zeugen wirkt selbsterlebt und ist mit ausgefallenen Details gespickt, welche sich in einer fingierten Aussage nicht fänden: So vermochte sich H.________ noch daran zu erinnern, dass er zu seinem Kollegen gesagt habe: «muesch luege, jetz überhout er de grad rächts» (pag. 91 Z 41 f.). Und dass der weisse N.________(Automarke), nachdem der rote O.________(Automarke) wieder auf den Normalstreifen gewechselt war, ziemlich zügig beschleunigt habe und sich die beiden Polizisten gewundert und sich gefragt hätten, ob er sie nicht wahrgenommen habe (pag. 92 Z 4 ff.).