und legt offen, wenn er sich nicht mehr ganz sicher ist (z.B. «wenn ich mich recht erinnere, ein roter O.________(Automarke)», pag. 94 Z 35; «Ich kann es nicht mehr sagen bzw. eine Angabe in Metern machen», pag. 95 Z 4). Die Kammer erachtet dessen Schilderungen sowohl im Anzeigerapport als auch vor der Vorinstanz für glaubhaft und stellt auf diese ab. Desgleichen gilt betreffend die Aussagen von H.____