8. Rahmengeschehen sowie unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Die Vorinstanz hat das Rahmengeschehen sowie den unbestrittenen und den bestrittenen Sachverhalt einlässlich und zutreffend wiedergegeben (S. 6 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 168 ff.). Auf diese Ausführungen kann vollumfänglich verwiesen werden.