2 4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 29. Mai 2020; pag. 249) sowie bei der Kantonspolizei F.________ einen Erhebungsbericht über die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten (datierend vom 20. Mai 2020; pag. 247 f.) eingeholt. Des Weiteren wurde der Beschuldigte von der Kammer ergänzend einvernommen (pag. 260 ff.)