3. Wechsel der Verteidigung Mit Schreiben vom 24. März 2020 teilte Rechtsanwalt E.________ mit, er lege das Mandat nieder (pag. 237). Daraufhin wurde mit Verfügung vom 25. März 2020 festgehalten, dass die Berufungsverhandlung vom 9. Juli 2020, zu welcher bereits rechtsgültig vorgeladen worden sei, für den Beschuldigten wie vorgesehen stattfinde (pag. 239 f.). Am 1. April 2020 liess Rechtsanwältin B.________ unter Beilage einer Anwaltsvollmacht vernehmen, dass der Beschuldigte sie mit der Wahrung seiner Interessen im Strafverfahren beauftragt habe (pag. 241).