und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt wurde; 2. einer Verbindungsbusse von CHF 400.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf vier Tage; 3. einer Übertretungsbusse von CHF 800.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf acht Tage festgesetzt wurde, sowie 4. den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 3‘442.00.