A.________ wird schuldig erklärt: des Betrugs, begangen in der Zeit von Februar 2015 bis 6. Oktober 2015 in U.________, T.________, Bern, Y.________, Z.________ (Thailand) und anderswo zum Nachteil von C.________ im Deliktsbetrag von mindestens CHF 290'000.00 und in Anwendung der Art. 2 Abs. 2 StGB Art. 40, 42 Abs. 1, 44, 47, 146 aStGB Art. 426, 428 StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 13'455.00. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6'000.00.