25. Konkretes Strafmass und Strafvollzug Zusammenfassend ist für den Schuldspruch des Betrugs in Anbetracht des insgesamt mittleren Verschuldens im unteren Bereich eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten auszusprechen. Das Gericht hat bei einem Strafmass von mindestens einem Jahr und höchstens drei Jahren Freiheitsstrafe die Möglichkeit, den Vollzug einer Freiheitsstrafe teilweise aufzuschieben, wenn dies notwendig ist, um dem Verschulden des Täters genügend Rechnung zu tragen (Art.