Schliesslich legte sie dem Privatkläger einen positiven Schwangerschaftstest vor, um diesen weiterhin an die Schwangerschaft und eine gemeinsame Zukunft glauben zu lassen. Insgesamt ist das objektive Tatverschulden in Anbetracht des relativ grossen Strafrahmens nicht mehr als leicht, sondern als mittel (im unteren Bereich) zu werten.