Der Privatkläger sah sich deshalb veranlasst der Beschuldigten weitere Beträge zukommen zu lassen und alles für sie und das ungeborene Kind zu unternehmen. Daran vermögen auch die übrigen Frauen in Thailand nichts zu ändern. Die Schwangerschaft und die Beziehung zur Beschuldigten waren über die gesamte Zeitdauer präsent. Hätte der Privatkläger von der vorgetäuschten Schwangerschaft Kenntnis gehabt, hätte er die Zahlungen eingestellt.