Er glaubte bis zum Schluss, dass sie mit dem gemeinsamen Kind schwanger war. Im Vertrauen auf eine gemeinsame Beziehung, die Schwangerschaft und eine gemeinsame Zukunft übergab ihr der Privatkläger immer wieder aufs Neue die verlangten Geldbeträge. Es trifft zu, dass ihr der Privatkläger ohne schriftliche Belege und Vereinbarungen hohe Bargeldbeträge zur Verfügung stellte, keine Nachforschungen anstellte oder Sicherheiten verlangte. Er glaubte ihr, wenn sie ihm sagte, dass sie alles zurückzahlen werde. Aufgrund der genannten Umstände war für die Beschuldigte klar, dass der Privatkläger keine Nachforschungen anstellen wird.