Sommer 2015, etwa CHF 28.00). C.________ hat diesen Frauen auch Geschenke gemacht, wie in etwa auf den Fotografien Nr. 4-6 (pag. 30) erkennbar ist. In dubio pro reo ist davon auszugehen, dass C.________ allen Frauen in Thailand (nach eigenen Angaben ca. 8) Geschenke (insbesondere Schmuck) von insgesamt CHF 8‘000.00 gemacht hat. Ferner hat sich C.________ in Thailand mind. zwei Mal verlobt („F.________“ und unbekannte Frau auf den Fotografien) und dabei – in dubio – wohl beide Male Beträge an die Familie der jeweils Auserwählten bezahlt, wie dies auf Foto Nr. 13 (pag. 30) zu sehen ist (ca. 100 Noten à 1‘000.00 Baht, umgerechnet ca. CHF 2‘800.00, d.h rund CHF 6‘000.00 für beide Verlobungen).