Da C.________ betreffend Schwangerschaft misstrauisch geworden ist, hat die Beschuldigte ihm einen positiven Schwangerschaftstest gezeigt. Während dieser Zeit hat der Beschuldigte weitere Prostituierte besucht und ihnen Geld für sexuelle Dienstleistungen bezahlt, möglicherweise sogar bis zu CHF 40‘000.00. Auf der dem Gericht vorliegenden Auflistung von C.________ (pag. 48) sind daher alle Beträge unter CHF 3‘500.00 unberücksichtigt zu lassen, welche allenfalls für den Besuch von Prostituierten bzw. als Gegenleistung für sexuelle Dienstleistungen aufgewendet worden sind. C.________ ist mit der Beschuldigten sodann drei Mal nach Thailand gereist.