das ganze Geld zurückgegeben. Ich weiss nicht, wieviel überwiesen wurde» (pag. 23, Z. 181 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte die Beschuldigte aus, dass der Privatkläger Geld auf das Konto ihres Vaters überwiesen habe und vermochte einen konkreten Betrag von CHF 40'000.00 oder CHF 50'000.00 zu nennen. Im Unterschied zu ihren ersten Aussagen habe sie das Geld geholt und ihm zurückgegeben (pag. 392, Z. 20 ff.). Das Geld sei für ihre Reisen sowie das Leben und Essen in Thailand gewesen, aber auch für verschiedene Freundinnen (pag. 395, Z. 35 f.). Oberinstanzlich erklärte die Beschuldigte ebenfalls, dass das Geld auf das Konto ihres Vaters überwiesen worden sei.