Es ist mithin nicht nachvollziehbar, weshalb der Kontakt zum Privatkläger weiterhin aufrechterhalten und weitere Reisen – einhergehend mit den entsprechenden finanziellen Aufwendungen – stattgefunden haben, wenn nicht aus finanziellen Motiven der Beschuldigten. Widersprüche und Ungereimtheiten ergeben sich sodann aus den Ausführungen zu den Überweisungen auf das Konto ihres Vaters. Am 20. Juli 2017 gab die Beschuldigte zu Protokoll «Einmal als wir nach Thailand reisen wollten, fragte er mich, ob ich ein Konto habe. Ich hatte kein Konto und gab das Konto meines Grossvaters an. Als wir in Thailand waren hat mein Grossvater C.________ das ganze Geld zurückgegeben.