393, Z. 28). Weiter erklärte sie, dass sie mit ihm mitgegangen sei, als es zur Verlobung gekommen sei. Sie habe Angst gehabt, dass er Probleme bekomme (pag. 394, Z. 2 f.). Der Privatkläger erklärte überzeugend, dass er kein Thai spreche und deshalb in Thailand nicht alleine zurecht komme und bereits am Flughafen an seine Grenzen stossen würde (pag. 646, Z. 9 ff.). Die Beschuldigte führte ebenfalls aus, dass sie sich auf Englisch, Deutsch und mit Handzeichen verständigt hätten (pag. 396, Z. 44; pag. 655, Z. 26 f.). Der Privatkläger sei nie alleine nach Thailand gereist, sie seien immer zusammen gegangen