393, Z. 1 ff.). Andererseits erklärte die Beschuldigte, dass der Privatkläger die anderen Frauen selbst kennengelernt habe. Für sie sei es schwierig gewesen, da sie mit ihm keine Familie habe gründen können. Er habe deshalb eine andere Frau gefunden und ihr Herz sei gebrochen (pag. 393, Z. 24 f.). Es habe sie verletzt, als er in Thailand mit anderen Frauen zusammen gewesen sei (pag. 654, Z. 9 f.). Diese Aussagen sind weder stimmig noch miteinander in Einklang zu bringen. Zudem vermochte die Beschuldigte die genaue Anzahl der Frauen, welche der Privatkläger eigenständig kennengerlernt haben soll, zu nennen (pag. 393, Z. 28).