29 zeitlich mandatierten amtlichen Verteidigung wurde sodann am 30. Mai 2017 mitgeteilt, dass gegen die Beschuldigte ein Verfahren wegen Betruges geführt werde (pag. 189). Die Beschuldigte machte erstmals am 20. Juli 2017 gegenüber der Staatsanwaltschaft Aussagen. Dabei handelt es sich nicht mehr um tatnächste Spontanaussagen. Diese Aussagen erfolgten rund anderthalb Jahre nach den gemeinsamen Thailandreisen und rund 21 Monate nach der Anzeigeerstattung durch den Privatkläger. In der Einvernahme vom 20. Juli 2017 erklärte die Beschuldigte, sie habe nur zwei oder drei Tage in T.______