27 schwanger sei. Jetzt – also zum Zeitpunkt der Einvernahme – wäre sie wohl im 5. oder 6. Monat (pag. 42, Z. 275 u.Z. 287). Bis zum dritten Monat habe sie ihm jeweils gesagt, dass sie das Kind abtreiben werde, wenn er nicht mehr bezahle (pag. 42, Z. 293 f.). Dies deckt sich mit einem weiteren Verlaufseintrag von Dr. med. H.________ vom 14. September 2015, wonach ihm der Privatkläger erzählt habe, dass die Beschuldigte ungefähr im 4. Monat schwanger sei (pag. 64).