Damit schilderte der Privatkläger ein originelles, ungewöhnliches Detail, welches in dieser Form kaum zu erfinden ist und in einer konstruierten Aussage nicht zu erwarten wäre. Für die Erlebnisbasiertheit seiner Aussagen sprechen ferner die vom Privatkläger wiedergegebenen wechselseitigen Gesprächsteile, so zum Beispiel das Gespräch im Flugzeug, gepaart mit der Wiedergabe des emotionalen Zustands beider Beteiligten. Zudem gewährte der Privatkläger dem jeweils Befragenden verschiedentlich Einblicke in seine begleitenden Gedankengänge und Gefühle. Der Privatkläger schilderte wiederholt, dass sie ihm immer noch Hoffnungen mache (pag. 37, Z. 40), er ihr vertraue (pag. 37, Z. 56;