Dass die Beschuldigte eine Schwangerschaft vorgetäuscht und deshalb Geld verlangt habe, gab C.________ sodann auch anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft zu Protokoll (pag. 89 Z 265 ff.). Diesbezüglich vermochte sich C.________ auch noch an die Worte der Beschuldigten „Doctor Baby weg“ und deren „wegwerfende Geste“ zu erinnern (pag. 89 Z 275). Die besagte Aussage von C.________ stützt ferner seine Ausführungen, wonach die Beschuldigte nur ein paar Worte Deutsch gesprochen habe (pag. 86 Z 152). Schliesslich betonte C.________ auch anlässlich der Hauptverhandlung erneut, dass die Beschuldigte ihm einen positiven Schwangerschaftstest gezeigt habe.