Die Beschuldigte habe daraufhin eine Pauschale von CHF 1‘200.00 verlangt bis sie schwanger werde (pag. 33 Z 93; pag. 987 Z 169 ff.). In diesem Zusammenhang schilderte er detailgetreu, dass ihm die Beschuldigte einen Schwangerschaftstest vorgelegt habe und dieser auch positiv gewesen sei (etwa pag. 34 Z 145; pag. 42 Z 285; pag. 96 Z 533 f.; pag. 402 Z 2 ff.) Gleichbleibend waren auch die Aussagen von C.________ betreffend die angedrohte Abtreibung des angeblichen Kindes. So gab C.________ bereits anlässlich der ersten polizeilichen Einvernahme zu Protokoll, die Beschuldigte habe ihm gesagt sie sei schwanger und werde abtreiben, wenn er nicht bezahle (pag. 34 Z 134 ff.).