25 lassen, wenn er ihr kein Geld mehr gebe, nicht ernsthaft in Zweifel zu ziehen. Auch jemand der gar nicht schwanger werden kann, kann jemandem eine Schwangerschaft vortäuschen. Die Vorinstanz hielt hierzu zutreffend fest (pag. 477, S. 16 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Dabei gab C.________ in konstanter Weise zu Protokoll, dass für ihn von Beginn weg klar gewesen sei, er wolle eine Familie gründen und er diese Absichten der Beschuldigten auch mitgeteilt habe (pag. 32 Z 63 f.). Die Beschuldigte habe daraufhin eine Pauschale von CHF 1‘200.00 verlangt bis sie schwanger werde (pag.