Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung führte die Beschuldigte erneut aus, dass sie die Absicht gehabt habe mit dem Privatkläger eine Familie zu haben. Als er in Thailand eine neue Frau kennengerlernt habe, habe sie dies verletzt (pag. 654, Z. 8 ff.). Erneut erklärte sie, dass sie keine Kinder bekommen könne (pag. 654, Z. 5). Diese Ausführungen der Beschuldigten bestätigen, dass die entsprechenden Angaben des Privatklägers weder erfunden sind noch auf Wahnvorstellungen basieren, sondern im Wesentlichen und über weite Strecken mit den Aussagen der Beschuldigten korrespondieren.