22, Z. 142) und habe dies dem Privatkläger zu keiner Zeit gesagt gehabt. Er habe ihr einen Schwangerschaftstest gebracht. Sie habe ihn gefragt, weshalb sie einen solchen Test machen solle, wenn sie nicht schwanger sei (pag. 22, Z. 145 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte die Beschuldigte, dass sie der Privatkläger anfangs gemocht habe und sie eine Familie hätten gründen wollen. Er habe Kinder gewollt, sie könne aber keine Kinder kriegen (pag. 392, Z. 18 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung führte die Beschuldigte erneut aus, dass sie die Absicht gehabt habe mit dem Privatkläger eine Familie zu haben.