Sie habe sich gedacht, dass sie selbst einen Ehemann habe und sie dem Privatkläger nicht viel bedeute. Sie habe sich überlegt, dass es besser sei, den Privatkläger gehen zu lassen (pag. 22, Z. 128 ff.). Sie habe wirklich angenommen, dass es ab dem ersten Treffen darum gegangen sei, gemeinsam eine Familie zu gründen. Als sie in Thailand gewesen seien, habe sich der Privatkläger verändert. Er habe eine andere Frau gefunden und sich mit dieser Frau verlobt (pag. 22, Z. 135 f.). Weiter schilderte die Beschuldigte, dass sie dem Privatkläger nicht gesagt habe, dass sie ein Kind von ihm wolle. Er habe dies gesagt (pag. 22, Z. 139). Sie sei auch nicht schwanger gewesen (pag. 22, Z. 142)