Bezeichnend sind die Aussagen der Beschuldigten anlässlich ihrer staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 20. Juli 2017 (pag. 18 ff.). Daraus geht hervor, dass die Familiengründung und eine Schwangerschaft offensichtlich thematisiert wurden. Sie führte aus, dass sie und der Privatkläger anfangs eine Kundenbeziehung geführt hätten. Später hätten sie sich getroffen und sich ineinander verliebt (pag. 21, Z. 111 f.). Auf Frage, ob sie sich ineinander verliebt hätten, erklärte die Beschuldigte, dass der Privatkläger in Thailand eine andere Frau gefunden habe. Sie habe sich gedacht, dass sie selbst einen Ehemann habe und sie dem Privatkläger nicht viel bedeute.