Entgegen den Ausführungen der Verteidigung schloss der Privatkläger aus ihrer Einwilligung zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr nicht auch darauf, dass sich die Beschuldigte ebenfalls ein Kind wünsche (pag. 660). Seine vollständige Antwort auf die Frage, ob ihm die Beschuldigte gesagt habe, dass sie sich mit ihm zusammen ein Kind wünsche, lautete «Ja, wie soll ich sagen. Sie sagte, sie wolle auch gerne, man müsse einfach ohne Verhütung. Ich dachte mir dann, sie ist auch gewillt» (pag. 89, Z. 255 f.). Bezeichnend sind die Aussagen der Beschuldigten anlässlich ihrer staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 20. Juli 2017 (pag.