24 seiner Aussagen nichts. Obwohl die Beschuldigte in ihrem Inserat auf www.M.________.ch die verschiedensten Sexualpraktiken «alles mit Schutz» anbot (pag. 47), war sie dennoch bereit mit dem Privatkläger ungeschützten Geschlechtsverkehr zu vollziehen. Entgegen den Ausführungen der Verteidigung schloss der Privatkläger aus ihrer Einwilligung zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr nicht auch darauf, dass sich die Beschuldigte ebenfalls ein Kind wünsche (pag.