O., S. 44 und 50 f.). Wenn der Privatkläger darum innerhalb seiner Erzählungen die einzelnen Beträge oder die Geschehnisse innerhalb der einzelnen Thailandreisen nicht mehr einzuordnen vermag und an unterschiedlichen Stellen den Schwerpunkt auf Details zum Kennenlernen, die finanzielle Abmachung mit der Beschuldigten bis zur Schwangerschaft, den Schwangerschaftstest und einzelne Gesprächsinhalte legt, ist dies zwar sprunghaft, spricht aber dafür, dass er gedanklich einem tatsächlichen Erlebnis folgt und bestrebt ist, dieses möglichst präzise zu schildern, ohne sich über eine Wirkung beim Gegenüber Gedanken zu machen.