Eine Einschränkung der Urteilsfähigkeit bestehe aus Sicht des behandelnden Arztes weitgehend isoliert für den Bereich finanzielle Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Familiengründung. Die Einschränkung der Urteilsfähigkeit beziehe sich dort weitgehend auf die Willensbildung und das Handeln nach dem gebildeten Willen. Der Privatkläger habe auch in der aktuellen Situation kognitiv einschätzen können, dass es sich um grosse Beträge gehandelt habe, aber auch gewisse Bedenken gehabt, habe sich jedoch in diesen Bedenken durch Druck und Versprechungen stark beeinflussen lassen (pag. 5 der Krankenakten). Weiter erklärt Dr. med.