Der Privatkläger leidet seit mindestens 2009 an einer paranoiden Schizophrenie mit unvollständiger Remission. Aufgrund dieser Erkrankung ist er seit einigen Jahren berentet (pag. 8 der Krankenakten). Aus der ärztlichen Einschätzung des Gesundheitszustandes des Privatklägers durch seinen behandelnden Arzt, Dr. H.________, vom 13. November 2015 geht hervor, dass beim Privatkläger schwankende paranoide Wahninhalte, Beziehungswahn und Beeinträchtigungsideen bestünden. Zeitweilig hätten auch akustische Halluzinationen bestanden. Die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit seien reduziert, das Denken etwas verlangsamt und der Antrieb im Alltag meist vermindert (pag. 4 der Krankenakten).