65 der Krankenakten). Dafür, dass sich der Privatkläger im Januar 2015 in Thailand befunden habe, finden sich in dessen annullierten Pass keine Hinweise. Es muss sich um die Reise im April gehandelt haben, denn vorher sind keine Reisen nach Thailand dokumentiert (pag. 371). Daraus geht hervor, dass der Privatkläger im Herbst 2015 aus seinem Umfeld (Dr. med. H.________, KESB N.________ und Sozialdienst Q.________, Bruder etc.) unter Druck gestanden hat.