Einem früheren Verlaufseintrag vom 6. Juli 2015 ist überdies zu entnehmen, dass Dr. med. H.________ vom Bruder des Privatklägers kontaktiert worden sei und dieser besorgt sei. Der Privatkläger habe sehr viel Geld ausgegeben für eine Beziehungssache, weshalb er (der Bruder des Privatklägers) das Gefühl habe, der Privatkläger werde abgezockt. Es handle sich um ca. CHF 200'000.00. Der Privatkläger sei im Januar nach Thailand gereist und habe sich dort ein Haus gekauft. Er wolle im Juli wieder nach Thailand reisen und habe wiederum CHF 30'000.00 vom Konto beziehen wollen (pag. 65 der Krankenakten).