20 vom Berufsgeheimnis unterschreiben wollte [pag. 63 der Krankenakten]) am 1. Dezember 2015 versandt (pag. 4 der Krankenakten). Aus den Verlaufseinträgen von Dr. med. H.________ ergibt sich weiter, dass sich der Privatkläger am 29. Oktober 2015 nach einem Therapeutenwechsel erkundigt habe und dies in den Wochen danach ebenfalls Thema gewesen sei (pag. 63 der Krankenakten). Im Verlaufseintrag von der Einzeltherapie vom 16. November 2015 ist vermerkt, dass der Privatkläger erneut ablehnend sei und das Gefühl habe, er werde nicht ausgenutzt.