12 der Krankenakten). Die ärztliche Einschätzung der Psychiatrischen Dienste der P.________ AG erfolgte mit Schreiben vom 13. November 2015 (pag. 4 f. der Krankenakten) bzw. wurde dieses nach Eingang der kantonsärztlichen Entbindung vom Berufsgeheimnis vom 20. November 2015 (pag. 6 der Krankenakten; nachdem der Privatkläger keine Entbindung