Sie habe nur jenes Geld gesehen, welches er ihr direkt gegeben habe und welches auf das Konto ihres Vaters überwiesen worden sei (pag. 655, Z. 7-15). Sie habe auch nie ein Haus gekauft (pag. 655, Z. 19). Der Hauskauf sei während eines Gesprächs aufgekommen, aber sie würden sich nicht so gut verstehen. Sie hätten auch nie ein Haus besichtigt (pag. 655, Z. 21-30). Der Privatkläger habe ihr kein Geld für ihre Kolleginnen oder Verwandte in Deutschland übergeben. Sie habe keine Verwandte in Deutschland. Sie hätten einzig gemeinsam Ferien gemacht (pag, 655, Z. 32-42).