653, Z. 35- 37). Sie habe keine weiteren Geldbeträge vom Privatkläger erhalten. Die Tickets für die Reisen nach Thailand habe sie gekauft. Der Privatkläger habe ihr hierfür Geld gegeben (pag. 653, Z. 39-43). Es treffe zu, dass ihr der Privatkläger gesagt habe, er wolle Kinder. Sie könne aber keine Kinder bekommen (pag. 654, Z. 5). Sie habe die Absicht gehabt, mit ihm eine Familie zu gründen. Als er jedoch in Thailand eine neue Frau kennengelernt habe, sei er mit dieser Frau zusammen gewesen. Sie sei dadurch verletzt worden, weil er mit dieser anderen Frau zusammen gewesen sei (pag. 654, Z. 8.10).