Er habe dieses Geld bei der Bank abgehoben und ihr gegeben. Dies sei ein Geschenk dafür gewesen, dass sie ihn nach Thailand begleite. Er habe ein Foto einer Frau auf ihrem Mobiltelefon gesehen, welche er habe kennenlernen wollen. Sie sei dabei gewesen, als er die CHF 15'000.00 am Flughafen Zürich abgehoben habe (pag. 653, Z. 23 ff.). Er habe ebenfalls Geld auf das Konto ihres Vaters überwiesen. Der Privatkläger habe weitere Frauen besucht. Hierfür habe sie für den Privatkläger Geld abgehoben. Das seien nochmals CHF 40'000.00 bis CHF 60'000.00 gewesen. Das wisse sie nicht mehr so genau (pag. 653, Z. 35- 37).