653, Z. 5 f.). Hierfür habe der Privatkläger CHF 300.00 bezahlt. Schliesslich habe er CHF 200.00 und dann CHF 100.00 bezahlt. Dies seien die Preise für den geschützten und den ungeschützten Geschlechtsverkehr gewesen (pag. 653, Z. 9-11). Der Privatkläger habe ihr nie pauschal CHF 1'200.00 für die Zeugung eines Kindes gegeben. Er habe ihr ein neues Mobiltelefon gekauft, damit sie miteinander hätten reden können (pag. 653, Z. 16-19). Weiter habe sie einmal am Flughafen in Zürich, als sie nach Thailand geflogen seien, CHF 15'000.00 vom Privatkläger erhalten. Er habe dieses Geld bei der Bank abgehoben und ihr gegeben.