649, Z. 35 ff.). 15.2.2 Aussagen der Beschuldigten Die Beschuldigte bestätigte vorab ebenfalls ihre anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 15. Oktober 2019 gemachten Aussagen (pag. 652, Z. 30). Der erste Kontakt mit dem Privatkläger habe in T.________ stattgefunden. Sie habe als Prostituierte gearbeitet und der Privatkläger habe sie angerufen, weshalb sie einen Termin vereinbart hätten (pag. 652, Z. 40-42). Das sei 2015 gewesen, wobei sie sich nicht mehr an den genauen Monat erinnern könne (pag. 653, Z. 2 f.). Sie und der Privatkläger hätten von Anfang an ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt (pag. 653, Z. 5 f.).