17 die Schweiz komme. Er habe dies geglaubt und solange habe er ihr Geld gegeben. Er habe auch geglaubt, dass sie ihm das Geld zurückgeben werde (pag. 649, Z. 19 ff.). Auf Fragen seitens der Verteidigung führte der Privatkläger schliesslich aus, dass er sich mit der Beschuldigten gut habe verständigen können. Sie hätten sofort gewusst, was er und was sie gewollt hätten. Sie hätten auch etwas Englisch miteinander gesprochen. Wenn es darauf angekommen sei, habe sie alles verstanden (pag. 649, Z. 35 ff.).