In der Zeit, als er die Beschuldigte kennengelernt habe bis zur Anzeigeerstattung im Oktober 2015 habe er keine weiteren Sexarbeiterinnen in der Schweiz aufgesucht (pag. 648, Z. 34 ff.). Der Privatkläger betonte, dass er während der sechs Monate immer geglaubt habe, dass die Beschuldigte bei ihm wohnen werde oder mit einer Frau aus Thailand in