645, Z. 3 ff.). Er habe diesen Betrag einmal bezahlt, wobei sie mehrmals ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt hätten (pag. 650, Z. 21 ff.). Es habe lange keinen Beweis für die Schwangerschaft gegeben (pag. 645, Z. 16). Irgendwann habe er einen Beweis für die Schwangerschaft haben wollen. Sie habe ihm auch immer versprochen, dass sie ihm das Geld zurückzahlen werde. Er habe ihr gesagt, dass er einen Schwangerschaftstest haben wolle. Nach längerer Zeit sei dieser gemacht worden. Dieser habe einen Strich angezeigt. Soviel habe er selbst verstanden, dass der Schwangerschaftstest «schwanger» angezeigt habe (pag. 645, Z. 20 ff.). Die Beschuldigte habe ihm den Test gebracht (pag.