643, Z. 24 u. Z. 29). Er habe geglaubt, dass er mit der Beschuldigten zusammenlebe, weshalb er ihr das Geld gegeben habe. Er habe das Gefühl gehabt, dass ihm der Kontakt zur Beschuldigten gutgetan habe und habe ihr deshalb vertraut. Sie habe ihm jeweils Hoffnungen gemacht und ihm das Gefühl gegeben, dass sie ihm das geben könne, was er sich wünsche (pag. 643, Z. 32 ff.). Sie habe ihm gesagt, dass sie schwanger sei. Er habe ihr deshalb geglaubt, wenn sie gesagt habe, dass sie zum Arzt müsse und dafür Geld benötige. Er habe immer daran geglaubt und Hoffnungen gehabt (pag, 644, Z. 8 ff.).