15. Würdigung der Kammer 15.1 Vorbemerkungen Im Hinblick auf die sich stellenden Beweisfragen (vgl. Ziff. 13 hiervor) sind die Aussagen der Beschuldigten und des Privatklägers zentral und entsprechend ausführlich zu würdigen. Die Vorinstanz hat die Aussagen des Privatklägers und der Beschuldigten aus dem Untersuchungsverfahren und der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ausführlich und sorgfältig wiedergegeben. Auf diese zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz wird verwiesen (pag. 470 ff., S. 9-15 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).