Überweisungen vom Privatkläger an die Beschuldigte bzw. an von ihr bestimmte Personen? - Standen diesen Geldübergaben/-überweisungen vom Privatkläger an die Beschuldigte bzw. an von ihr bestimmte Personen für den Privatkläger irgendwelche geldwerten Gegenleistungen gegenüber, und ggf. inwiefern bzw. in welchem Umfang?